Zur allgemeinen Vorgehensweise bei Schimmelpilzbefall
Wenn ein Schimmelpilzbefall sichtbar wird und/oder unangenehme Gerüche festgestellt werden, wird dieser häufig einfach mit einem Mittel aus dem Baumarkt bekämpft, was nicht immer unproblematisch ist.
Die Notwendigkeit einen Sachverständigen um Rat zu fragen, wird meistens erst erkannt, wenn der vermutete Schimmelpilzbefall immer wieder kommt, oder größere Ausmaße angenommen hat. Die Ursache zu finden und nachhaltig abzustellen, ist neben der Sanierung, geboten.
Als Sachverständiger setze ich mein Wissen und meine Erfahrung ein, um den augenscheinlichen Befall einzuschätzen und um ev. weitere Maßnahmen und Untersuchungen vorzuschlagen. Eine Analyse, um welche Schimmelpilze es sich genau handelt, ist dabei nicht immer erforderlich. Die Ursache des „Feuchteschadens“, mit oder ohne sichtbarem Schimmelpilzbefall, muss aber in jedem Fall gefunden werden. Oft sind es einfache Maßnahmen die Abhilfe schaffen. Manchmal ist es dazu sinnvoll Proben analysieren zu lassen. Auch sind begleitende Untersuchungen durch ein Labor grundsätzlich sinnvoll, nicht zuletzt um den Erfolg nach einer erfolgten Schimmelpilzsanierung überprüfen zu können. Die Empfehlung zu einer bestimmten Vorgehensweise hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt auch vom verfügbaren Budget.
Oft können mit Schimmelpilzen befallene Flächen kurzfristig behandelt werden, damit eine Ausbreitung und eine weitere Gesundheitsgefährdung (Demobilisierung der Schimmelpilzsporen, Hyphen, Hefen usw.) vermieden wird. Danach kann der Raum, oder die Räume, bis zur eigentlichen Sanierung/Beseitigung, weiter genutzt werden.
Neben den schnellen Maßnahmen ist es wichtig zu ermitteln, weshalb es zu der Ansiedlung kam. Die Ursachen dafür sind häufig schnell gefunden, so dass ein Wiederbefall vermieden werden kann. Manchmal ist der Grund auch etwas versteckter. Die weitere Vorgehensweise werden wir dann aber zuvor absprechen.
Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang die Dokumentation erfolgt; von der Fachberatung bis zum ausführlichen Gutachten. Bevor erforderliche umfangreiche Messungen und weitergehende Untersuchungen durchgeführt werden, sprechen wir diese ab. Auch die Beteiligung von Co-Gutachtern ist in besonderen Fällen möglich.
Ein Vorschlag für die optimale Vorgehensweise, zur Beseitigung der festgestellten Schäden, bis hin zu einem Sanierungskonzept, erstelle ich auf Wunsch gern.