Zum Begriff „Baumangel“

Wer legt fest, ob es sich um einen Mangel handelt?

Als Bauherr oder Eigentümer steht man sehr häufig vor der Frage, ob die ausführenden Arbeiten „richtig“ ausgeführt wurden. Als zertifizierter Sachverständiger kann ich dies, in meinen Fachbereichen, neutral beurteilen und dokumentieren, bzw. begutachten. Da der Begriff des „Mangels“ ein Rechtsbegriff ist, kann letztendlich nur ein Richter entscheiden, ob ein „Mangel“ vorliegt oder nicht. Die sachlichen Feststellungen und auch die ggf. im Vorfeld erforderlichen Beweissicherungen dazu, macht ein Sachverständiger. Häufig kann eine Einigung, mit guten Argumenten und Lösungsvorschlägen, aber auch außergerichtlich erreicht werden.

Im Fachbereich des Maler- und Lackiererhandwerks und im Bereich der Feuchte- und Schimmelpilzschäden, stehe ich Ihnen gern beratend zur Seite. Neben meiner langjährigen Praxiserfahrung als Fachberater der Farben- und Lackindustrie und durch meine Fortbildung zum zertifizierten Sachverständigen (für das Maler- & Lackiererhandwerk gemäß ISO 17024, zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden und Sachverständiger für Thermografie Level I) habe ich umfangreiche Kenntnisse, die auch in andere Fachbereich hineingreifen. Dies ist eine gute Voraussetzung, um mutmaßliche Mängel anderer Gewerke zu erkennen und die Hinzuziehung eines weiteren Sachverständigen empfehlen zu können.